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02.05.2024 - 11:39

Kraftfahrt-Bundesamt: Verlosung von 60.000 Erlass-Punkten

01. April 2011
abgelaufen
von Arne in Kategorie Kostenlos

Kraftfahrt-Bundesamt: Verlosung von 60.000 Erlass-Punkten

Zwar kein richtiges Schnäppchen, aber es ist kostenlos und sicher für den einen oder anderen interessant. Das Kraftfahrt-Bundesamt wird 60 Jahre alt und so hat man sich eine ganz besondere Aktion überlegt. In einer einmaligen Aktion werden 60.000 Erlass-Punkte aus dem Verkehrszentralregister verlost, d.h. im Gewinnfall wird euer Punkte-Konto um einen Punkt reduziert.

Unter http://www.punkteerlass.de/ wurde sogar extra eine Aktionsseite eingerichtet. Zur Teilnahme geht es ganz am Ende der Seite. Dort müsst ihr dann eure Daten eingeben (Datenschutzbedingungen bedachten) und auf “Daten absenden” klicken. Am 04. August 2011 findet die Verlosung statt.

Teilnahmebedingungen:

  • Verlost werden insgesamt 60.000 Punkte
  • Teilnehmen kann jeder in Deutschland gemeldete Bürger ab dem vollendeten
    18. Lebensjahr
  • Die Verlosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip, bis 60.000 Punkte ausgeschöpft sind
  • Verlosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip und unter Ausschluss des Rechtsweges am 4. August 2011
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Bis jetzt 7 Kommentare zu “Kraftfahrt-Bundesamt: Verlosung von 60.000 Erlass-Punkten”

  1. pant am 1. April 2011 um 10:42

    geil, dask ann ich echt gut gebrauchen ,) dann hätte ich nur noch 4. ich glaube sonst verjährt ein punkt ja immer erst nach 2 jahren “straffreiheit”

      zitieren

  2. ZweiSeitig am 1. April 2011 um 10:45

    DAS IST DOCH EIN APRILSCHERZ?!?

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  3. Gast am 1. April 2011 um 10:49

    Die Chance das man gewinnt ist aber sehr gering, wenn man bedenkt das so ziemlich jeder zweite Führerscheinbesitzer da teilnehmen wird, aber naja, wer 15 Punkte aufm Konto hat……… der klammert sich an jeden Strohhalm ;D

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  4. Arne am 1. April 2011 um 11:27

    @ZweiSeitig: Hehe, jetzt hast Du einigen alle Hoffnung kaputt gemacht ;-)

    http://www.antenne.com/wir-niedersachsen/niedersachsen-magazin/11-04/punkteerlass-fur-verkehrssunder/

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  5. Sieben am 1. April 2011 um 11:53

    Natürlich ist das ein Aprilscherz ;-) Wo gibt es denn für soetwas bitte eine gesetzliche Grundlage?

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  6. pant am 1. April 2011 um 12:25

    wie peinlich, voll drauf reingefallen, hatte schon ganz große augen :(

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  7. HURZ am 1. April 2011 um 13:58

    HAHA ;)

    http://www.hr-online.de/mobil/nachrichten/sd/41164243

    ADAC: Nicht bei schweren Verkehrssünden Der ADAC begrüßte die Aktion. “Wenn Autofahrer jetzt die Möglichkeit haben einen Punkt zurückzubekommen, dann ist das eine gute Sache”, sagte Sprecher Ulf Evert. Man wisse ja, wie Autofahrer manchmal durch Blitzgeräte abgezockt würden. Allerdings sollten Verkehrsteilnehmer, die schwere Verkehrsverstöße begangen haben, von der Aktion ausgenommen werden. Skeptischer zeigte sich der Verkehrsclub Deutschland. “In puncto Verkehrssicherheit muss man das strikt ablehnen”, so VCD-Sprecherin Anja Hänel. Es könne nicht sein, dass Strafen für Verkehrsvergehen über eine Lotterie erlassen würden. “Stück gelebtes Christentum” Versöhnlicher dagegen gab sich die evangelische Kirche: “Als Christ begrüße ich die Aktion des Kraftfahrtbundesamts. Ich erkenne darin ein Stück gelebtes Christentum – die Gnade für den reuigen Sünder”, sagte Stephan Krebs, Sprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, und verwies auf Psalm 51, Vers 3: “Wasche mich rein von meiner Missetat und reinige mich von meiner Sünde.” Stichwort Verkehrszentralregister Im Straßenverkehr auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer werden im Verkehrszentralregister (VZR) registriert. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat hierfür ein bundeseinheitliches Punkte- und Maßnahmensystem entwickelt: Ein bis drei Punkte bleiben folgenlos; Verkehrssünder, die mehr als 18 Punkte angesammelt haben, müssen ihren Führerschein abgeben. Durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen können bis zu vier Punkte abgebaut werden. Wenn keine neuen Punkte hinzugekommen sind, werden Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren getilgt und nach drei Jahren aus dem Register gelöscht. Verwaltet wird das Verkehrszentralregister vom Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt, eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

    IST KLAR ;)

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