real: Am 20. Dezember 2014 einkaufen und ab 50 Euro einen Einkaufsgutschein zur Einlösung bis zum 31. Dezember erhalten

real: Am 20. Dezember 2014 einkaufen und ab 50 Euro einen Einkaufsgutschein zur Einlösung bis zum 31. Dezember erhalten

ABGELAUFENDieses Angebot ist leider abgelaufen.

Toll! Heute läuft eine Einkaufsaktion bei real … Kauft man für mindestens 50 Euro ein, dann erhält man einen Gutschein, den man bis zum 31. Dezember 2014 beim nächsten Einkauf einlösen kann. Ab 50 Euro gibt es einen 5 Euro-Gutschein, ab 100 Euro einen 10 Euro-Gutschein und ab 150 Euro sogar einen 15 Euro-Gutschein. Unterm Strich kein schlechter Deal …

Als kleinen Bonus gibt es noch eine Verlosung von 10 x 1.000 Euro-Gutscheinen. Die Chance darauf dürfte aber eher gering sein …

Bedingungen:

„Für jeden bei real,- am 20.12.2014 abgeschlossenen Kassiervorgang (folgend vereinfachend Einkauf genannt) erhalten Sie beim Erreichen der definierten Schwellenwerte Einkaufsgutscheine. Pro vollendeten Einkauf wird nur ein Einkaufsgutschein ausgegeben. Erreichen Sie mit Ihrem Einkauf einen Umsatz von 50 Euro, erhalten Sie einen Einkaufsgutschein über 5 Euro. Erreichen Sie einen Umsatz von 100 Euro, erhalten Sie einen Einkaufsgutschein über 10 Euro; erreichen Sie einen Umsatz von 150 Euro, erhalten Sie einen Einkaufsgutschein über 15 Euro. Ein höherer Umsatz bedeutet weder eine Erhöhung des Einkaufsgutscheinwertes, noch die Ausgabe weiterer Einkaufsgutscheine. Wir bitten um Verständnis, dass bei der Bemessung des Einkaufsumsatzes folgende Waren- oder Warenbereiche ausgenommen sind: Tabakwaren, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Telefonkarten, Geschenkkarten, Pfandbeträge, Vermittlungsumsätze (z. B. Versicherungen, Guthabenkarten), real,-Treue-Aktionsartikel und alle Artikel aus dem real,- Onlineshop. Mit dem Einkaufsgutschein, den Sie nach abgeschlossenem Kassiervorgang erhalten, können Sie dann im Rahmen eines weiteren Einkaufs bis zum 31.12.2014 in allen real,- SB-Warenhäusern in Deutschland bezahlen (eine Barauszahlung sowie die Auszahlung von Restbeträgen ist nicht möglich). Im Falle des Umtauschs von Waren aus dem Einkaufsvorgang, der zur Berechtigung des Erhalts des Einkaufsgutscheins geführt hat, behält sich real,- vor, die Einkaufsgutscheinsumme, unabhängig von der Tatsache, ob der Einkaufsgutschein tatsächlich eingelöst wurde, einzubehalten.“

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