Galeria Kaufhof Insolvenz: Was passiert mit Gutscheinen, Retouren und Kundenrechten?

Die nächste Insolvenz bei Galeria ist Realität. Nachdem die Warenhauskette bereits mehrfach finanziell gerettet werden musste, hat das Unternehmen Anfang Oktober 2026 erneut einen Insolvenzantrag gestellt. Für Kunden wirft das einige unangenehme Fragen auf: Was passiert mit noch nicht eingelösten Geschenkgutscheinen? Kann man gekaufte Ware zurückgeben? Und was ist mit Bestellungen, die bereits bezahlt, aber noch nicht geliefert wurden?

Besonders ärgerlich ist die Situation für alle, die noch einen Galeria-Gutschein zu Hause haben. Denn obwohl die Kaufhäuser zunächst geöffnet bleiben, werden Gutscheine aktuell nicht mehr angenommen. Wir erklären euch, welche Rechte ihr jetzt habt, worauf ihr beim Einkaufen achten solltet und wie ihr mögliche finanzielle Verluste begrenzen könnt.

Galeria erneut insolvent: Was ist passiert?

Am 2. Oktober 2026 hat Galeria einen weiteren Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf ordnete am 5. Oktober ein vorläufiges Insolvenzverfahren an und bestellte Rechtsanwalt Frank Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Es ist bereits das vierte Insolvenzverfahren innerhalb von sechs Jahren. Zuvor hatte der Warenhauskonzern in den Jahren 2020, 2022 und 2024 finanzielle Schwierigkeiten durchlaufen. Für Kunden bedeutet die erneute Insolvenz allerdings nicht automatisch, dass sämtliche Geschäfte sofort schließen.

  • Die 83 Galeria-Filialen bleiben vorerst geöffnet.
  • Der Geschäftsbetrieb wird unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters fortgeführt.
  • Einzelne Waren und Marken können vorübergehend vom Verkauf ausgeschlossen sein.
  • Geschenkgutscheine werden derzeit nicht eingelöst.
  • Wie es langfristig mit den Filialen weitergeht, ist noch offen.

Wer aktuell bei Galeria einkaufen möchte, sollte deshalb genauer hinschauen als gewöhnlich. Denn ein vermeintliches Schnäppchen kann schnell zum Problem werden, wenn es später Schwierigkeiten mit der Rückgabe oder Gewährleistung gibt.

Galeria-Gutscheine: Sind sie jetzt wertlos?

Wer noch einen Geschenkgutschein von Galeria besitzt, dürfte sich besonders ärgern. Schließlich wurden die Gutscheine teilweise erst wenige Tage vor dem erneuten Insolvenzantrag verkauft. Aktuell nimmt Galeria nach übereinstimmenden Medienberichten keine Geschenkgutscheine mehr an. Das gilt sowohl für die Filialen als auch für den Onlineshop. Rechtlich bedeutet das aber nicht automatisch, dass der Gutschein seinen Wert vollständig verliert.

Ein Gutschein stellt grundsätzlich eine Forderung gegenüber dem ausstellenden Unternehmen dar. Im Insolvenzverfahren kann es allerdings passieren, dass diese Forderung nicht mehr durch eine normale Einlösung erfüllt wird. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt betroffenen Kunden in der Regel nur die Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle. Ob sie später Geld zurückbekommen, hängt davon ab, wie viel Insolvenzmasse vorhanden ist und welche Quote auf die Gläubiger entfällt.

Das Problem: Bei früheren Unternehmensinsolvenzen erhielten Gutscheininhaber häufig nur einen kleinen Teil ihres ursprünglichen Guthabens zurück oder gingen vollständig leer aus.

Was könnt ihr mit einem Galeria-Gutschein jetzt tun?

Wer noch einen Gutschein besitzt, sollte ihn keinesfalls wegwerfen.

  1. Gutschein aufbewahren. Bewahrt den Originalgutschein, die Gutscheinnummer und möglichst auch den Kaufbeleg auf.
  2. Aktuellen Status prüfen. Informiert euch bei Galeria, ob die Einlösung wieder ermöglicht wird. Derzeit ist das nicht der Fall.
  3. Insolvenzverfahren verfolgen. Nach einer Verfahrenseröffnung werden die Fristen und Einzelheiten zur Forderungsanmeldung bekannt gegeben.
  4. Forderung anmelden. Wenn der Gutschein nicht mehr eingelöst werden kann, könnt ihr den entsprechenden Anspruch nach den Vorgaben des Insolvenzverfahrens anmelden.
  5. Erfolgsaussichten realistisch einschätzen. Eine Forderungsanmeldung garantiert keine Erstattung des vollständigen Gutscheinwertes.

Die Verbraucherzentrale erklärt die Rechte bei einer Unternehmensinsolvenz und welche Möglichkeiten betroffene Kunden haben.

Kann ich gekaufte Ware bei Galeria noch zurückgeben?

Hier muss man zwischen einem Einkauf in der Filiale und einer Bestellung im Onlineshop unterscheiden.

Rückgabe bei einem Kauf in der Filiale

Viele Kunden gehen davon aus, dass sie gekaufte Ware grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können. Tatsächlich gibt es dieses gesetzliche Rückgaberecht bei normalen Einkäufen im Geschäft nicht. Wenn euch beispielsweise eine Jacke nach dem Kauf nicht mehr gefällt oder ihr euch bei der Größe vertan habt, seid ihr auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Galeria kann freiwillige Rückgabemöglichkeiten anbieten.

Ob und in welchem Umfang diese während des Insolvenzverfahrens weiterhin gelten, solltet ihr vor dem Einkauf ausdrücklich erfragen. Gerade bei reduzierter Ware oder möglichen Räumungsverkäufen lohnt es sich, die Rückgabebedingungen vorher zu prüfen.

Rückgabe bei einer Onlinebestellung

Bei Onlinekäufen sieht die Situation anders aus. Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Die Insolvenz hebt dieses Recht nicht einfach auf. Allerdings kann die praktische Durchsetzung schwieriger werden. Wer bereits bezahlt hat und anschließend einen Rückzahlungsanspruch erhält, muss unter Umständen damit rechnen, diesen nur als Insolvenzforderung geltend machen zu können. Besonders problematisch ist das, wenn die Rückzahlung nicht mehr regulär abgewickelt wird.

Unser Tipp: Prüft vor einer Rücksendung, wie Galeria Retouren aktuell bearbeitet. Bewahrt Bestellbestätigungen, Zahlungsnachweise und Einlieferungsbelege unbedingt auf.

Was passiert bei defekter Ware und Reklamationen?

Auch bei einer Insolvenz verschwinden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht einfach. Wenn ihr beispielsweise einen defekten Staubsauger, eine Kaffeemaschine oder ein anderes mangelhaftes Produkt bei Galeria gekauft habt, bestehen grundsätzlich weiterhin die gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Bei Neuware gilt normalerweise eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Innerhalb dieser Zeit könnt ihr bei einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel grundsätzlich eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Allerdings gibt es einen entscheidenden Haken: Während eines Insolvenzverfahrens können solche Ansprüche praktisch schwer durchsetzbar sein.

Der Insolvenzverwalter kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen entscheiden, ob entsprechende Verpflichtungen erfüllt werden. Wird die Erfüllung abgelehnt, bleibt häufig nur eine Geldforderung im Insolvenzverfahren.

Hersteller-Garantie kann helfen

Etwas besser sieht es aus, wenn der Hersteller selbst eine Garantie für das Produkt übernommen hat. Diese Garantie ist rechtlich von der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber Galeria zu unterscheiden. Hat beispielsweise ein Elektronikhersteller eine eigene Herstellergarantie zugesagt, könnt ihr euch unter den jeweiligen Garantiebedingungen direkt an ihn wenden. Die Insolvenz von Galeria beendet eine solche Garantie nicht automatisch.

Deshalb solltet ihr bei teureren Produkten unbedingt die Rechnung und gegebenenfalls die Garantieunterlagen aufbewahren.

Bereits bezahlt, aber noch nicht geliefert: Was passiert mit meiner Bestellung?

Besonders unangenehm wird es, wenn ihr eine Bestellung bereits vollständig bezahlt habt, die Ware aber noch nicht angekommen ist. Ob solche Bestellungen weiterhin ausgeliefert werden, hängt unter anderem vom Stand der Bestellung, den Vertragsbedingungen und den Entscheidungen im Insolvenzverfahren ab.

Bei gegenseitig noch nicht vollständig erfüllten Verträgen kann der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, ob der Vertrag erfüllt wird. Wird die Erfüllung abgelehnt, bleibt betroffenen Kunden möglicherweise nur eine Forderung auf Rückzahlung im Insolvenzverfahren.

Deshalb empfehlen wir aktuell, bei größeren Bestellungen besonders vorsichtig zu sein.

  • Möglichst keine hohen Beträge im Voraus überweisen.
  • Bei Onlinebestellungen Zahlungsarten mit möglichem Käuferschutz bevorzugen.
  • Bei Kreditkartenzahlungen gegebenenfalls die Voraussetzungen für ein Chargeback prüfen.
  • Bestellbestätigungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise sichern.
  • Bei ausbleibender Lieferung frühzeitig den Händler und gegebenenfalls den Zahlungsdienstleister kontaktieren.

Wichtig: Ein Chargeback oder Käuferschutz ist keine Garantie für eine Rückzahlung. Ob ihr euer Geld zurückbekommt, hängt von den konkreten Voraussetzungen und Fristen ab.

Muss ich offene Rechnungen trotzdem bezahlen?

Ja. Die Insolvenz von Galeria bedeutet nicht, dass Kunden ihre offenen Rechnungen einfach ignorieren dürfen. Habt ihr Ware erhalten und beispielsweise einen Kauf auf Rechnung vereinbart, bleibt die Zahlungspflicht grundsätzlich bestehen. Das gilt auch für vereinbarte Ratenzahlungen.

Die Forderung kann im Zuge des Insolvenzverfahrens von einem anderen Zahlungsempfänger eingezogen werden. Prüft bei geänderten Zahlungsaufforderungen allerdings sorgfältig, ob diese tatsächlich berechtigt sind. Die Insolvenz ist also kein Freifahrtschein, bereits erhaltene Produkte kostenlos zu behalten.

Lohnt es sich jetzt noch, bei Galeria einzukaufen?

Das kommt darauf an, was ihr kaufen möchtet und wie bezahlt wird. Wer direkt in einer Filiale ein Produkt kauft, bezahlt und sofort mitnimmt, hat zunächst ein geringeres Risiko als jemand, der eine teure Bestellung vollständig im Voraus bezahlt. Trotzdem solltet ihr gerade bei größeren Anschaffungen vorsichtig sein.

Ein Fernseher oder eine teure Küchenmaschine mag im Angebot günstig erscheinen. Wenn später ein Defekt auftritt und die Gewährleistung nur schwer durchgesetzt werden kann, relativiert sich die Ersparnis schnell. Bei Kleidung, Haushaltswaren oder anderen Produkten, bei denen ihr keine spätere Rückgabe benötigt, kann ein günstiges Angebot dagegen weiterhin interessant sein. Entscheidend ist, dass ihr euch vor dem Kauf über die aktuellen Bedingungen informiert und nicht allein auf den durchgestrichenen Vergleichspreis schaut.

Häufige Fragen zur Galeria-Insolvenz (FAQ)

Kann ich meinen Galeria-Gutschein noch einlösen?

Derzeit werden Geschenkgutscheine bei Galeria nicht angenommen. Ob die Einlösung zu einem späteren Zeitpunkt wieder möglich wird, ist offen.

Bekomme ich den Gutscheinwert zurück?

Eine vollständige Erstattung ist nicht garantiert. Falls der Gutschein nicht mehr eingelöst werden kann, kommt grundsätzlich eine Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren in Betracht. Wie viel Geld tatsächlich zurückfließt, hängt von der Insolvenzmasse ab.

Sind alle Galeria-Filialen geschlossen?

Nein. Die 83 Filialen werden zunächst weiterbetrieben. Allerdings kann es Einschränkungen beim Warenangebot geben.

Kann ich bei Galeria gekaufte Kleidung zurückgeben?

Bei einem Kauf im Geschäft besteht ohne Mangel grundsätzlich kein gesetzliches Rückgaberecht. Eine Rückgabe aus Kulanz hängt von den aktuellen Bedingungen des Händlers ab. Für Onlinekäufe gilt grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht, wobei die Rückzahlung im Insolvenzfall problematisch werden kann.

Was passiert mit meiner Herstellergarantie?

Eine eigenständige Herstellergarantie bleibt grundsätzlich bestehen, sofern der Garantiegeber nicht selbst insolvent ist. Die Bedingungen richten sich nach der jeweiligen Garantiezusage.

Muss ich meine Galeria-Rechnung noch bezahlen?

Ja. Bereits erhaltene und vertragsgemäß gelieferte Ware muss grundsätzlich weiterhin bezahlt werden.

Kann ich jetzt noch bedenkenlos bei Galeria bestellen?

Bei einer laufenden Insolvenz besteht ein erhöhtes Risiko, insbesondere bei Vorkasse und größeren Bestellungen. Prüft die Liefer- und Zahlungsbedingungen und nutzt nach Möglichkeit eine Zahlungsart mit geeigneten Schutzmechanismen.

Unser Fazit: Gutscheine aufbewahren und bei neuen Käufen vorsichtig sein

Für Galeria-Kunden ist die erneute Insolvenz vor allem deshalb ärgerlich, weil sie nach den vergangenen Sanierungen eigentlich auf mehr Stabilität hoffen konnten. Besonders betroffen sind aktuell Gutscheininhaber, die ihr Guthaben vorerst nicht mehr einlösen können. Wer noch einen Gutschein besitzt, sollte ihn unbedingt aufbewahren und die weiteren Entwicklungen verfolgen.

Auch bei Retouren, Reklamationen und offenen Bestellungen lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Eure gesetzlichen Rechte verschwinden zwar nicht automatisch, ihre Durchsetzung kann während einer Insolvenz aber erheblich schwieriger werden. Unser Rat: Kauft bei Galeria derzeit möglichst bewusst ein, vermeidet unnötige Vorauszahlungen und bewahrt sämtliche Belege auf. Ein günstiger Preis ist schließlich nur dann ein guter Deal, wenn ihr am Ende auch etwas davon habt.


Hinweis: Dieser Artikel gibt den Informationsstand vom 16. Oktober 2026 wieder. Galeria befindet sich derzeit in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Die Bedingungen für Gutscheine, Bestellungen und Retouren können sich im weiteren Verlauf ändern. Für verbindliche Auskünfte zu einzelnen Ansprüchen sind die aktuellen Verfahrensinformationen und die jeweiligen Vertragsbedingungen maßgeblich.

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